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Von: StB Simon Bruno, luebeckonline.com

Mit dem Jahressteuergesetz 2009 können Arbeitgeber bis zu 500 € pro Kalenderjahr und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei für gesundheitsfördernde Maßnahmen aufwenden. Dies ist erstmals für Leistungen des Arbeitgebers im Kalenderjahr 2008 anzuwenden.

Damit die Leistungen des Arbeitgebers steuer- und beitragsfrei sind, müssen sie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitsentgelt gezahlt werden. Wird dagegen für die betriebliche Gesundheitsförderung ein Teil des bisher gewährten Arbeitsentgelts umgewandelt, besteht keine Lohnsteuer- und Beitragsfreiheit. Leistungen

Folgende Leistungen, von mir durchgeführte, Leistungen werden anerkannt:

  • Bewegungsprogramme zur Förderung der körperlichen Aktivität
  • Maßnahmen zum Ausgleich körperlicher Belastungen
  • Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung.
 
 
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